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Domain Recht
Sind Sie Opfer eines Domain-Grabbers geworden?
Unter "Domain-Grabbing" versteht man das (bewußte) Registrieren von Domain-Namen, welche Kennzeichnungsrechte Dritte verletzen, verbunden mit dem Ziel, dem Rechte-Inhaber diese Domains anschließend zum Kauf anzubieten. Beispiel: Ich registiere mercedes-shop.de und biete diese Domain der DaimlerChrysler AG dann zum Kauf an.
Domain-Grabbing bezeichnet nicht das massenweise Registrieren von juristisch unbenklichen Domain-Namen.
Falls Sie der Meinung sind, dass Sie die "besseren Rechte" an einer Domain haben, als der jetzige Inhaber, empfehlen wir folgende Vorgehensweise:
Natürlich können Sie die Holzhammer-Methode anwenden und den bisherigen Domain-Inhaber sofort in einem Rechtsstreit verwickeln. Aufgrund unserer Erfahrungen möchten wir von dieser Vorgehensweise jedoch abraten. Die Methode Holzhammer führt oftmals dazu, dass auf beiden Seiten die Emotionen hoch kochen und sich u.U. ein jahrelanger Rechtsstreit durch mehrere Instanzen anschließt.
Außer bei offensichtlichen Grabbing-Aktionen empfehlen wir folgendes: Nehmen Sie erst mal selbst mit dem anderen Domain-Inhaber Kontakt auf (z.B. per eMail) und schildern Sie Ihre Einschätzung der Rechtslage. Bieten Sie zugleich eine gütliche Einigung an, die z.B. so aussehen kann, dass eine Übertragung der Domain gegen Erstattung der "Unkosten" in Höhe von vielleicht € 250,- erfolgt. Oftmals kann so sehr schnell und unkompliziert eine Einigung erzielt werden und Sie sind schon nach wenigen Tagen Inhaber Ihrer "Wunsch-Domain" (und nicht erst nach jahrelangem Rechtsstreit!).
Erst wenn diese Strategie nicht zum Erfolg führt, sollten Sie schwerere Geschütze auffahren, wie z.B. eine kostenpflichtig Abmahnung.
Bei der Kontaktaufnahme und der Abmahnung müssen Sie aber trotzdem kurze zeitliche Limits setzen, denn um später ein einstweiliges Verfügunsverfahren erfolgreich anzustrengen, muss die Sache dringlich sein. Das ist sie nur, wenn Sie selbst zeigen, dass es Ihnen damit eilt und Sie kurzfristig das Gericht einschalten. Wieviel Zeit zwischen Kenntnis von der Rechtsverletzung bis zur Einrichtung einer Antragssschrift bei Gericht verstreichen darf wird von Gericht zu Gericht unterschiedlich bewertet. Ein Monat ist in jedem Falle zu viel.
In jedem Fall empfiehlt sich die Beratung durch einen entsprechend spezialisierten Anwalt. Nur er kann Ihre Erfolgschancen realistisch einschätzen und eine optimale Strategie entwickeln.
Quelle 2008 www.domain-anwalt.de